Elektro-Speicheröfen

Elektro-Speicheröfen

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Elektro-Speicheröfen aus den Jahren vor 1977, zum Teil sogar bis 1984 können Asbest enthalten. Bei den asbesthaltigen Teilen handelt es sich um:

  • Dämmplatten und Isolationen
  • Kleinteile wie Dämmstoffhülsen bei Steuerpatronen, Heizkörperdurchführung, ...

Bei den Dämmplatten handelt es sich in der Regel um schwachgebundene Materialien in grösseren Mengen.

Referenzen:

Zu beachten: Neben dem Asbest in den Öfen selber findet man im Umfeld ebenfalls oft Asbest, etwa in Unterlagsplatten oder in Leichte asbesthaltige Platten als Wärme- und Brandschutz an der Wand.

Ohne Bearbeitung

Bindungsart Asbest: Schwachgebunden.

Zahlreiche Messungen haben ergeben, dass der Betrieb von Speicherheizgeräten mit asbesthaltigen Bauteilen nicht zu bedenklichen Asbestfaserbelastungen in den Räumen führt, solange diese nicht geöffnet werden.

Trotzdem empfiehlt das BAG, dass solche Öfen ersetzt werden.

Bei Öffnen des Gerätes können relevante Mengen an Asbestfasern freigesetzt werden.

Mit Bearbeitung

Die Faserfreisetzung und somit die Gefährdung bei einem Bearbeiten des Gerätes sind mittel bis hoch. Vor dem Öffnen oder Bearbeiten muss unbedingt abgeklärt werden, ob ein Ofen Asbest enthält.

Vor dem Öffnen oder Bearbeiten muss unbedingt abgeklärt werden, ob ein Ofen Asbest enthält. Gemäss BAG kann bei Geräten, die nach dem Jahr 1984 hergestellt wurden, davon ausgegangen werden, dass sie asbestfrei sind.

Bei älteren Geräten: Nach Möglichkeit sollte die Referenz des Ofens aufgenommen werden, mit welcher beim Hersteller / online abgeklärt werden kann, ob der Ofen asbesthaltig ist oder nicht.

Wenn dies nicht möglich ist, sind Elektro-Speicheröfen als "asbestverdächtig mangels Nachweis" zu erfassen.

Dämmplatten mit Asbest: Ofen ganz (ohne zu öffnen) aus Gebäude entfernen und einem Suva-anerkannten Sanierer übergeben. Auf Grund des oft hohen Gewichts der Öfen ist dies nicht immer möglich. In diesem Fall von Suva-anerkannter Firma vor Ort demontieren lassen (meist als "Arbeiten geringen Umfangs" ausführbar).

Kleinteile: Siehe Angaben zu Leichtbauplatten und Dichtungen.

Öfen mit Asbest auf keinen Fall direkt ins Recycling bringen, sondern vorgängig vom Sanierer in die Materialfraktionen auftrennen lassen (Metall, Asbest etc.).

Nach Demontage durch Sanierungsfirma: Entsorgung der asbesthaltigen Abfälle in Deponie Typ E.

Allgemeine Bemerkung: In der Westschweiz gilt die interkantonale Vollzugshilfe «Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen» vom Dezember 2016. Für die Deutschschweiz und das Tessin existiert zum jetzigen Zeitpunkt keine vergleichbare Vollzugshilfe. Das BAFU erarbeitet zur Zeit entsprechende Vorgaben (Vollzugshilfe «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle» zur VVEA). Sobald diese Angaben des BAFU vorliegen, werden diese in Polludoc integriert. Bis dahin sind die in der Deutschschweiz in der Praxis gängigen Entsorgungswege und -vorgehen auf Polludoc aufgeführt (keine Berücksichtigung von kantonalen Spezialanforderungen ausser für die Kantone der Romandie). Zudem sind bzgl. Entsorgung auch die Suva-Factsheets 33063 und 33064 zu berücksichtigen. Die Angaben hier sind daher mit Vorsicht zu geniessen.

Fotos
1 Mai 2019