Sprayasbest (z.B. Transpirex)
Stand der Technik

Sprayasbest (z.B. unter dem Markenname Transpirex bekannt) wurde insbesondere in Technikräumen als Kondenswasserschutz eingesetzt (nach gegenwärtigem Wissensstand vor allem bei Rohrleitungen, Tanks, ...).

Produkte, wie Transpirex haben in früheren Jahren Asbest enthalten. Im Gegensatz zu Spritzasbest ist das Material aber wesentlich härter, elastischer und der Asbest in entsprechenden Dämmungen wird i.d.R. als fest gebunden eingestuft (vgl. Gesundheitsgefährdung).

Ohne Bearbeitung

Bindungsart Asbest: i.d.R. fest gebunden bei intakten Vorkommen. Beschädigte Vorkommen sind z.T. als schwach gebunden zu klassieren.

Bei intakten Vorkommen ist keine Gefährdung bei einer normalen Nutzung eines Gebäudes zu erwarten. Bei defekten Vorkommen kann eine höhere Dringlichkeitsstufe gemäss FACH vorliegen.

Mit Bearbeitung

Rückbau des ganzen Bauteils inkl. Sprayasbest (ohne Beschädigung des asbesthaltigen Materials): Geringe bis mittlere Gefährdung (oranger bis roter Bereich).

Entfernung der Dämmung vom Bauteil: Hohe Gefährdung (roter Bereich).

Sprayasbestvorkommen sind zu beproben.

Nach Möglichkeit sind Bauelemente mit Sprayasbest-Isolationen als Ganzes (ohne vorgängige Entfernung der Dämmung resp. Beschädigung der Dämmung) durch einen Suva-anerkannten Asbestsanierer zu demontieren (oranger Bereich) und in einer Sanierungszone gemäss EKAS-Richtlinie Nr. 6503, Kap 7 zu bearbeiten (Materialtrennung). Ist eine Demontage nicht möglich, so hat die Sanierung vor Ort in einer entsprechenden Zone stattzufinden.

Der entfernte Sprayasbest ist doppelt in Säcke verpackt auf einer Deponie Type E abzulagern. Eine Ablagerung der oftmals metallischen Bauteile ohne vorgängige Entfernung des Sprayasbests in einer Deponie oder eine Verwertung in einem Stahlwerk sind nicht erlaubt.

Allgemeine Bemerkung: In der Westschweiz gilt die interkantonale Vollzugshilfe «Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen» vom Dezember 2016. Für die Deutschschweiz und das Tessin existiert zum jetzigen Zeitpunkt keine vergleichbare Vollzugshilfe. Das BAFU erarbeitet zur Zeit entsprechende Vorgaben (Vollzugshilfe «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle» zur VVEA). Sobald diese Angaben des BAFU vorliegen, werden diese in Polludoc integriert. Bis dahin sind die in der Deutschschweiz in der Praxis gängigen Entsorgungswege und -vorgehen auf Polludoc aufgeführt (keine Berücksichtigung von kantonalen Spezialanforderungen ausser für die Kantone der Romandie). Zudem sind bzgl. Entsorgung auch die Suva-Factsheets 33063 und 33064 zu berücksichtigen. Die Angaben hier sind daher mit Vorsicht zu geniessen.

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