Lüftungsanlage / Monoblock
Stand der Technik

In Lüftungs- bzw. Klimaanlagen werden die verschiedenen Komponenten der Luftaufbereitung wie Filter, Wärmerückgewinnung, Ventilator, Luft­erhitzer etc. meistens in einer zentralen Baueinheit zusammengefasst. Bei grossen Anlagen wird diese zentrale Einheit als Monobloc (oder "Monoblock"), bei Kleinlüftungen als Kompaktlüftungsgerät bezeichnet. 

Das Innere von Monoblocs kann zum Schallschutz mit einer Dämmplatte oder einem Dämmbelag versehen worden sein. In älteren Anlagen können dazu asbesthaltige Materialien (Promasbest oder asbesthaltige Leichtbauplatten) eingesetzt worden sein.

Wenn es sich bei der Dämmung um Glas- oder Steinwolle handelt, kann davon ausgegangen werden, dass sie KEIN Asbest enthalten. Der Kleber solcher Dämmungen kann jedoch Asbest enthalten.

Das Innere der Lüftungsanlagen ist teilweise auch beschichtet. Diese Beschichtung kann ebenfalls asbesthaltig sein.

Neben der Dämmung resp. Beschichtung  können in resp. bei Lüftungsanlagen auch andere asbesthaltige Materialien vorkommen wie etwa asbesthaltige Gewebe (Kompensatorgewebe oder Manschetten), Dichtungen (oft bituminös, plastische weisse Masse oder wie Fensterkitt), Dichtungsringe, Leichtbauplatten oder Brandschutzklappen. Zudem wurde auch Spritzasbest in Lüftungssystemen eingesetzt, insbesondere aus akustischen Gründen (z.B. in Dolmetscherkabinen, Radiostudios, Tonhallen, etc).

Daneben findet man bei Lüftungsanlagen resp. -Kanälen auch quecksilberhaltige Schalter.

 

Ohne Bearbeitung

Bindungsart Asbest: In der Regel schwach gebunden.

Da sich die Dämmbeläge, Kompensatorgewebe oder Innenauskleidungen (Platten) direkt im Lüftungssystem befinden, kann die Gefahr bereits bei einer normalen Nutzung erheblich sein (insbesondere bei beschädigten Dämmungen). Lüftungsanlagen mit Asbest im Kontakt zur Luft im Lüftungssystem sollten daher in der Regel dringend saniert werden (Dringlichkeitsstufe I).

Mit Bearbeitung

Erhebliche Gefahr (roter Bereich).

Asbestverdächtige Materialien im Bereich von Lüftungen sind zu beproben oder fachlich als asbesthaltig zu klassieren.

Achtung: Bevor eine Anlage geöffnet resp. beprobt wird, ist diese ausser Betrieb zu nehmen.

Beproben

Eine Probe pro visuell gleichartigem Material pro Anlage. Bei baugleichen Anlagen kann die Anzahl Proben reduziert werden.

Alternativ kann die Herstellerfirma angefragt werden, ob ein bestimmter Gerätetyp Asbest enthält oder nicht. Grundsätzlich sollte ein Gerät aber nur dann als "asbestfrei" bezeichnet werden, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt, oder wenn eine Laboruntersuchung durchgeführt wurde. 

Die Sanierung hat durch einen Suva-anerkannten Asbestsanierer zu erfolgen. Unter Umständen kann die Anlage resp. ein Teil davon vor Ort abgetrennt oder demontiert, eingepackt und dann einem Suva-anerkannten Asbestsanierer zur Materialtrennung in einer externen Zone übergeben werden. Ist dies nicht möglich ist eine Sanierungszone vor Ort zu erstellen.

Lüftungsanlagen mit Asbest auf keinen Fall direkt ins Recycling bringen, sondern vorgängig von einem Suva-anerkannten Asbestsanierer in die Materialfraktionen auftrennen lassen (Metall, Asbest etc.). Das dabei anfallende asbesthaltige Material ist doppelt verpackt auf einer Deponie Typ E zu entsorgen.

Allgemeine Bemerkung: In der Westschweiz gilt die interkantonale Vollzugshilfe «Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen» vom Dezember 2016. Für die Deutschschweiz und das Tessin existiert zum jetzigen Zeitpunkt keine vergleichbare Vollzugshilfe. Das BAFU erarbeitet zur Zeit entsprechende Vorgaben (Vollzugshilfe «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle» zur VVEA). Sobald diese Angaben des BAFU vorliegen, werden diese in Polludoc integriert. Bis dahin sind die in der Deutschschweiz in der Praxis gängigen Entsorgungswege und -vorgehen auf Polludoc aufgeführt (keine Berücksichtigung von kantonalen Spezialanforderungen ausser für die Kantone der Romandie). Zudem sind bzgl. Entsorgung auch die Suva-Factsheets 33063 und 33064 zu berücksichtigen. Die Angaben hier sind daher mit Vorsicht zu geniessen.

Fotos
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