Kunststoffabdichtungsbahnen (z.B. Hypalon, CSM)
Stand der Technik

Kunststoffabdichtungsbahnen (z.B. Hypalon® oder "chlorsulfoniertes Polyethylen", Kunststoff-Abkürzung CSM) wird als Abdeckung von Hallen und Dächern, aber auch als Abdichtung von Wasserreservoirs verwendet. Früher hatten solche Dichtungsbahnen auf der Unterseite eine asbesthaltige Unterschicht, ähnlich den Cushion-Vinyl-Bodenbelägen. Die Produktion solcher Kunststoffabdichtungsbahnen mit Asbest erfolgte nur während wenigen Jahren. Davor und danach sind entsprechende Dichtungsbahnen asbestfrei. Der Markenname "Hypalon" ist als Synonym für solche Kunststoffabdichtungsbahnen geblieben.

Ohne Bearbeitung

Bindungsart Asbest: schwach gebunden.

Da Kunststoffabdichtungsbahnen nicht im Innern des Gebäudes verwendet wurde, besteht keine Gefährdung von Nutzern.

Mit Bearbeitung

Die Faserfreisetzung beim Rückbau/Entfernen kann selbst im Freien hoch sein (oranger bis roter Bereich).

Das Material muss beprobt werden.  

Hinweis: Asbesthaltige Kunststoffabdichtungsbahnen können auch unter den Blechdachabdeckungen bei Flachdächern vorliegen (auch wenn auf der restlichen Dachfläche keine entsprechenden Abdichtungen vorhanden sind).

Beproben

Pro Material ist eine Probe ausreichend, da es sich um ein homogenes Material handelt. Die asbesthaltige Unterschicht ist i.d.R. auch von Auge gut erkennbar. Es muss darauf geachtet werden, dass der Dachaufbau auf die ganze Tiefe beprobt wird, da es sich oft um mehrschichtige Anwendungen handelt. Siehe auch Angaben für bituminöse Abdichtungen.

Wenn eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen werden kann (Beurteilung unter Einbezug der örtlichen Behörden), kann die Entfernung durch instruierte Baufachleute gemäss Suva-Merkblatt 84047 erfolgen (oranger Bereich), ansonsten ist eine Sanierung gemäss EKAS-Richtlinie Nr. 6503, 7.4 nötig.

Entfernte Kunststoffabdichtungsbahnen sind doppelt in Säcke verpackt auf einer Deponie Typ E abzulagern.

Allgemeine Bemerkung: In der Westschweiz gilt die interkantonale Vollzugshilfe «Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen» vom Dezember 2016. Für die Deutschschweiz und das Tessin existiert zum jetzigen Zeitpunkt keine vergleichbare Vollzugshilfe. Das BAFU erarbeitet zur Zeit entsprechende Vorgaben (Vollzugshilfe «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle» zur VVEA). Sobald diese Angaben des BAFU vorliegen, werden diese in Polludoc integriert. Bis dahin sind die in der Deutschschweiz in der Praxis gängigen Entsorgungswege und -vorgehen auf Polludoc aufgeführt (keine Berücksichtigung von kantonalen Spezialanforderungen ausser für die Kantone der Romandie). Zudem sind bzgl. Entsorgung auch die Suva-Factsheets 33063 und 33064 zu berücksichtigen. Die Angaben hier sind daher mit Vorsicht zu geniessen.

Fotos
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