Schaumstoff (z.B. Litaflex)
Stand der Technik

Schaumstoff welcher als Brandschutz verwendet wurde, z.B. jener der Marke Litaflex, kann Asbest enthalten. Diese Schaumstoffe sind in der Regel blau resp. violett bis grau, selten weiss und können hohe Gehalte an Asbest enthalten (40-60 % Chrysotil).

Man findet solchen Schaumstoff unter anderem in folgenden Anwendungen:

  • Anschlagdichtung in Brandschutzklappen oder Dichtung der Revisionsklappen von Lüftungsanlagen
  • Brandabschottungen (z.B. im Brüstungsbereich bei Leitungsdurchführungen von Raum zu Raum)
  • Türdichtung von Brandschutztüren und Tresoren
  • Stopfmasse von ausser Betrieb genommenen Leerrohren
  • Auf abgehängten Deckenplatten in Korridoren
  • Im Aufbau von Fassaden

Ohne Bearbeitung

Bindungsart Asbest: Aufgrund des geringen spezifischen Gewichts des Schaumstoffs wären asbesthaltige Schaumstoffe gemäss EKAS-Definition als schwach gebunden einzustufen. Die Fasern sind aber gut gebunden im Material. Luftmessungen im Umfeld umfangreicher und defekter Anwendungen von asbesthaltigem Schaumstoff haben keine messbaren Faserkonzentrationen ergeben (unpublizierte Messungen der FRIEDLIPARTNER AG).

Untersuchungen zu Brandschutzklappen haben ergeben, dass auch beschädigte Anschlagdichtungen aus asbesthaltigem Schaumstoff bei seltenem Betätigen der Klappen nur zu geringer Faserfreisetzung führen (Faserfreisetzung kommt hauptsächlich vom Klappenblatt wenn dieses asbesthaltig ist).

Auf Grund des mittlerweile oft schlechten Zustands solch asbesthaltiger Schaumstoffe in Brandschutzklappen wird empfohlen diese mittelfristig zu ersetzen (Dringlichkeitsstufe II).

Mit Bearbeitung

Es liegen nicht genügend Messungen für eine Beurteilung der Gefährdung bei der Bearbeitung vor. Es ist aber davon auszugehen, dass bei einer Bearbeitung eine erhebliche Menge an Asbestfasern freigesetzt wird.

Beproben

Schaumstoffe mit Brandschutzfunktion sind grundsätzlich zu untersuchen. Bei Brandschutzklappen in genutzten Objekten ist auf eine Beprobung zu verzichten (Funktionstüchtigkeit) und das Material als Verdachtsmoment oder gemäss fachlicher Beurteilung aufzunehmen.

Die Entfernung muss i.d.R. von einem Suva-anerkannten Asbestsanierer gemäss EKAS-Richtlinie Nr. 6503 ausgeführt werden.

Siehe auch Empfehlungen für die Sanierung von Brandschutzklappen.

Deponie Typ E.

Allgemeine Bemerkung: In der Westschweiz gilt die interkantonale Vollzugshilfe «Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen» vom Dezember 2016. Für die Deutschschweiz und das Tessin existiert zum jetzigen Zeitpunkt keine vergleichbare Vollzugshilfe. Das BAFU erarbeitet zur Zeit entsprechende Vorgaben (Vollzugshilfe «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle» zur VVEA). Sobald diese Angaben des BAFU vorliegen, werden diese in Polludoc integriert. Bis dahin sind die in der Deutschschweiz in der Praxis gängigen Entsorgungswege und -vorgehen auf Polludoc aufgeführt (keine Berücksichtigung von kantonalen Spezialanforderungen ausser für die Kantone der Romandie). Zudem sind bzgl. Entsorgung auch die Suva-Factsheets 33063 und 33064 zu berücksichtigen. Die Angaben hier sind daher mit Vorsicht zu geniessen.

Fotos
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