Nationale Prüfung für Bauschadstoffdiagnostiker/-innen

Inhalt

  1. Wozu eine Prüfung
  2. Ziele und Inhalte der Prüfung
  3. Form und Organisation der Prüfung
  4. Trägerschaft der Prüfung
  5. Ganzheitliches Ausbildungskonzept
  6. FAQ, Frequently Asked Questions
  7. Testprüfung für Ausbildner/-innen
  8. Daten der nächsten Prüfungen und Anmeldung 

1. WOZU EINE PRÜFUNG?

Die Umsetzung von Art. 16 VVEA «Angaben zur Entsorgung von Bauabfällen» erfordert eine Ausweitung der Tätigkeit der Asbestdiagnostiker auf alle anderen Bauschadstoffe. Zudem müssen die Diagnostiker in ihren Berichten die Entsorgung klarer regeln. Um die Qualität der Bauschadstoff-Diagnostik auch im neuen rechtlichen Umfeld sicherzustellen, haben die Verbände FAGES und ASCA-VABS zusammen mit dem FACH (Forum Asbest Schweiz) ein Ausbildungskonzept erarbeitet, das aus den Elementen Grundausbildung, Fachausbildung, Erfahrung und Weiterbildung besteht. Im Rahmen des Elements «Fachausbildung» ist ein Aufnahmekriterium für die FACH-Liste die erfolgreiche Absolvierung einer mindestens 4-tägigen Einzelausbildung, die von verschiedenen Firmen und Institutionen angeboten wird. Inhalte, Dauer und Umfang der behandelten Themen sind allerdings nicht geregelt und münden deshalb in sehr heterogene Wissensstände bei den Fachpersonen.

Um die Qualität des Elements «Fachausbildung» sicherzustellen, wurde von den Verbänden VABS und FAGES in Zusammenarbeit mit dem FACH eine Prüfung für Bauschadstoff-Diagnostiker ins Leben gerufen.

Das Bestehen der Prüfung ist seit 01.01.2020 eine der Voraussetzungen für die Aufnahme auf der Diagnostikerliste des «Forum Asbest Schweiz (FACH)». Die Kantone haben die Möglichkeit, Bauherren und Planer auf diese Liste mit geprüften Diagnostikern hinzuweisen.

Die ersten Prüfungen wurden bereits im Laufe des 2019 durchgeführt, jährlich werden mindestens 2 Prüfungen durchgeführt. In Kapitel 8 sind die nächsten Prüfungsdaten aufgeführt. 

2. ZIELE UND INHALTE DER PRÜFUNG:

Als prinzipielle Inhalte der Nationalen Prüfung wurden 11 Oberthemen festgelegt. Diese können diesem Dokument (angepasste Version vom 17. März 2020 mit den Neuerungen gelb markiert) entnommen werden.

Ziele und prinzipielle Inhalte der Nationalen Prüfung wurden von der Prüfungskommission festgelegt, welche aus Vertretern von Suva, BAFU, BAG, FAGES und VABS zusammengesetzt ist. Im Folgenden werden die wichtigsten Lernziele und Inhalte der Prüfung kurz zusammengefasst:

Die Nationale Prüfung umfasst folgende Lernziele:

  • Durchführung einer Schadstoffermittlung gemäss VVEA Art. 16 für Bauschadstoffe
  • Vorgaben zum Arbeitnehmerschutz gemäss Suva machen
  • Vorgaben zum Schutz Nutzer / Nachbarschaft machen
  • Erstellung eines Entsorgungskonzepts gemäss VVEA Art 16

Die Prüfung behandelt alle Bauschadstoffe gemäss BAFU-Vollzugshilfe Ermittlungspflicht Art. 16 VVEA, inkl. nutzungs­bedingte Belastungen (diese allerdings nur konzeptionell, es werden keine Details zu den einzelnen Schadstoffen verlangt). Die Prüfung erfasst auch die Vorgaben für die Entfernung und Entsorgung der Schadstoffe, wie sie im Konzept beschrieben werden müssen. Die eigentliche Fachbauleitung ist hingegen nicht Teil der Nationalen Prüfung.

Es werden nur Inhalte geprüft, welche auf schweizweit gültigen Grundlagen basieren und dem allgemein anerkannten «Stand der Technik» entsprechen. Dazu gehören folgende Inhalte (nicht abschliessende Aufzählung):

Diagnostik

  • VVEA-Vollzugshilfeteil «Schadstoffermittlung / Entsorgungskonzept»
  • Alle freigegebenen Inhalte auf der Wissensplattform Polludoc

Arbeitsschutz

  • EKAS-Richtlinie 6503
  • Merkblätter Suva
  • FACH-Richtlinien

Bevölkerungsschutz / Schutz der Nutzer

  • FACH-Richtlinie Dringlichkeit Innenräume
  • PCB-Richtlinie

Entsorgung

  • VVEA
  • VVEA-Vollzugshilfeteil «Schadstoffermittlung / Entsorgungskonzept»

Beim VVEA-Vollzugshilfeteil ist zu beachten: der Entwurf des Vollzugshilfeteils vom Mai 2018 ist für die Nationale Prüfung nicht mehr gültig. Seit dem 01.01.2021 gilt nur noch die am 9. September 2020 publizierte definitive Version des Vollzugshilfeteils als verbindliches Dokument für die Nationale Prüfung.

 

Häufige Wissenslücken

Insbesondere zu folgenden Themenbereichen wurden bei den bereits durchgeführten Prüfungen mangelnde Kenntnisse bzw. Probleme bei der Beantwortung festgestellt:

  • PCB/CP, PAK und Holzschutzmittel Anwendungen, Zeiträume, Verbote, Beprobungstechniken, Vorschriften bei der Verpackung und bei der Sanierung, Entsorgungswege
  • Umrechnung von Schadstoffbelastungen (z.B. mit Schwermetallen, PCB oder PAK) in einem Anstrich auf das ganze Bauteil (z.B. die ganze Betonbodenplatte oder metallische Elemente) zur Ermittlung der Entsorgungswege und/oder zur Ermittlung eines Sanierungsbedarfs
  • Einschätzung der Dringlichkeit von Massnahmen bei Asbestvorkommen in Innenräumen gemäss der entsprechenden FACH-Broschüre
  • Zuständigkeiten bei der Diagnostik und bei der Fachbauleitung (siehe z.B. FACH-Publikation «Asbestsanierungen: Visuelle Kontrollen und Raumluftmessungen»)
  • Anforderungen des FACH an Asbestlabore und Interpretation von Laborresultaten, Ursachen von falsch-negativen Asbestanalysen
  • Diagnostik bei spezifischen schadstoffverdächtigen Materialien (Beprobung, Probenumfang etc.), vgl. dazu insbesondere die umfangreichen Informationen auf Polludoc

Es wird darauf hingewiesen, dass die Prüfung nicht nur die oben beschriebenen Themen, sondern alle Themen gemäss dem Dokument «Prinzipielle Inhalte der nationalen Prüfung» umfasst.

3. FORM UND ORGANISATION DER PRÜFUNG

Die grundlegenden Prinzipien bzgl. Form und Organisation der Prüfung sind von der Prüfungskommission im Prüfungs­reglement (Version 07.07.2023) festgelegt worden. Hier die wichtigsten Punkte:

A) Form:

  • Es handelt sich um eine schriftliche "closed-book" Prüfung. Folgende Dokumente werden von der Prüfungsaufsicht zur Verfügung gestellt:
    • Abfallverordnung VVEA
    • Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien – Übersicht der Massnahmen (SUVA)
    • Asbest in Innenräumen. Dringlichkeit von Massnahmen (SUVA / FACH, Ref. 2891)
    • EKAS-Richtlinien 6503
    • Modulteil «Ermittlung von Schadstoffen und Angaben zur Entsorgung von Bauabfällen» der Vollzugshilfe der VVEA
  • Andere Dokumente sind an der Prüfung nicht erlaubt.
  • Die Prüfungsdauer beträgt vier Stunden.
  • Jede Prüfungsserie besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen, 10 offenen Fragen und zwei Fallbeispielen und die maximal mögliche Punktzahl liegt bei 100 Punkten. 
  • Die 30 Multiple-Choice-Fragen geben je max. 1 Punkt/Frage, also insgesamt 30 Punkte. Dies entspricht einer Gewichtung von 30 % auf die Gesamtpunktzahl der Prüfung.
  • Die 10 offenen Fragen geben pro Frage jeweils 2-4 Punkte und die total mögliche Punktzahl für die offenen Fragen liegt bei 30 Punkten. Dies entspricht einer Gewichtung von 30 % auf die Gesamtpunktzahl der Prüfung.
  • Die 2 Fallbeispiele geben jeweils 20 Punkte pro Frage, also total 40 Punkte. Dies entspricht einer Gewichtung von 40 % auf die Gesamtpunktzahl der Prüfung.
  • Die Gewichtung der verschiedenen Fragetypen kann zukünftig variieren.
  • Um die Prüfung bestehen zu können, müssen mindestens 70% der maximal möglichen Punkte (unter Berücksichtigung der oben erwähnten Gewichtungen, also mind. 70 Punkte) erreicht werden.
  • Die Prüfungsfragen werden so formuliert, dass nicht nur die theoretischen Kenntnisse, sondern auch die Fähigkeit zur Anwendung auf ein Fallbeispiel und zur Lösung konkreter Probleme in der Praxis überprüft werden.
  • Die Prüfungen werden in den drei Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch durchgeführt.

B) Korrektur und Bestehen

  • Die Prüfungen werden von jeweils 2 Fachexperten korrigiert.
  • Bei der Prüfungsbewertung werden keine Noten abgegeben, sondern nur die Prädikate «bestanden» oder «nicht bestanden»
  • Falls die Prüfung nicht bestanden wird, kann sie zwei Mal wiederholt werden.

C) Zulassung

  • Für die Zulassung zur Prüfung ist als Grundausbildung eine Berufsausbildung im Bau- oder technischen Bereich (z.B. Bauleitung, Architekt, Bauingenieur, Bauführer, Baumeister, Nat.-wissenschaftliche Ausbildung) vorzuweisen und/oder die Teilnehmer verfügen über eine Weiterbildung im Bereich Bau.
  • Bei fehlender Grundausbildung gemäss obigen Anforderungen müssen mindestens fünf Jahre Berufspraxis im Baubereich mittels Projektlisten, Bestätigung des Arbeitgebers o.ä. vorgewiesen werden.
  • Eine 6-8 tägige Fachausbildung im Bereich Diagnostik von Bauschadstoffen wird als Basis für die Absolvierung der Prüfung dringend empfohlen, ist aber nicht zwingend.
  • Alle Bauschadstoffdiagnostiker/-innen, die bereits auf der FACH-Liste aufgeführt sind und die Prüfung bis Ende der Übergangsfrist noch absolvieren müssen.

D) Organisation und Kosten

  • sanu future learning ag führt die Prüfung durch.
  • Die Prüfungsgebühren belaufen sich auf CHF 900.-. pro Teilnehmer/-in.
  • Diese Prüfungsgebühr wurde von der Prüfungskommission und von der Arbeitsgruppe so festgelegt, dass die Prüfung selbsttragend durchgeführt werden kann. Folgende Kosten müssen damit abgedeckt werden: Organisation, Ausschreibung, Koordination und Prüfungsdurchführung durch sanu, Korrektur durch zwei Prüfungsexperten pro Sprache, laufendes Überarbeiten der Prüfungsfragen, laufende Übersetzung nach einer Überarbeitung, Administration der Prüfungsdatenbank, Prüfungseinsicht der Kandidat/-innen und allfällige Rekursverfahren etc.
  • Bei Nichtbestehen der Prüfung müssen die Prüfungsgebühren erneut entrichtet werden, falls die Prüfung wiederholt wird.

4. TRÄGERSCHAFT DER PRÜFUNG

Das Prüfungsreglement und die prinzipiellen Inhalte der Prüfung wurden von der Prüfungskommission erarbeitet, welche sich aus je einer Vertreterin bzw. Vertreter vom Bundesamt für Umwelt (BAFU), Bundesamt für Gesundheit (BAG) und der Suva sowie je einem Vertreter der Verbände FAGES und ASCA-VABS zusammensetzt. Das FACH verlangt seit dem 01.01.2020 die bestandene Prüfung als ein Element für die Aufnahme auf die FACH-Diagnostiker-Liste (weitere Angaben siehe Kapitel 5).

Die konkreten Prüfungsfragen werden von einer Arbeitsgruppe erarbeitet, welche aus Mitgliedern der beiden Verbände FAGES und ASCA-VABS zusammengesetzt ist. Aus Gründen der Unabhängigkeit sind keine Ausbildner in der Arbeitsgruppe vertreten.

5. GANZHEITLICHES AUSBILDUNGSKONZEPT

Wie bereits einleitend erwähnt, ist die Prüfung Teil eines ganzheitlichen Ausbildungskonzepts. Um die Qualität der Bauschadstoff-Diagnostik sicherzustellen, haben die Verbände FAGES und ASCA-VABS in Absprache mit dem FACH ein Ausbildungskonzept erarbeitet, das aus den Elementen Grundausbildung, Fachausbildung, Erfahrung und Weiterbildung besteht (vgl. Abbildung 1 unten). Die Prüfung ist nur ein Teil dieses Gesamtkonzepts und dient der Qualitätssicherung im Bereich Fachausbildung der Stufe I.

Ausbildung Stufe I

Die Stufe I der Ausbildung umfasst die Minimalausbildung für Bauschadstoffdiagnostiker/-innen, welche Abklärungen gemäss Art. 16 VVEA durchführen. Mit der Stufe I wird eine Mindestausbildung und eine Mindesterfahrung vermittelt, welche benötigt wird, um Standardprojekte zu bearbeiten.

Als Voraussetzung für die Aufnahme auf die FACH-Liste (Stufe I) wurde eine schweizweit einheitliche Prüfung ins Leben gerufen, welche die notwendigen Kenntnisse überprüft.

Für die Zulassung zur Prüfung wird eine technische oder naturwissenschaftliche Grundausbildung vorausgesetzt. Die vorgängige Teilnahme an einer spezifischen Fachausbildung zum Thema Bauschadstoffe wird empfohlen, ist jedoch nicht zwingende Voraussetzung für eine Zulassung zur Prüfung. Die entsprechenden Kenntnisse könnten auch über Erfahrung und Selbststudium erworben werden. Bei bestandener Prüfung, verbunden mit einer Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren, werden die Fachpersonen auf die FACH-Liste aufgenommen. Die Aufnahme erfolgt nach wie vor via Fachverbände (VABS oder FAGES) oder direkt via FACH (von der Suva überprüft). Um die Zulassung beizubehalten werden regelmässige Weiterbildungen im Umfang von einem ganzen Tag pro Jahr verlangt. Die Umsetzung der Stufe I ist im Gang.

Für die Aufnahme auf die FACH-Liste gilt das Bestehen der Prüfung seit dem 01.01.2020 als zwingende Voraussetzung. Bauschadstoffdiagnostiker/-innen, die bereits heute auf der FACH-Liste eingetragen sind, müssen bis zum 01.01.2024 die Prüfung ebenfalls erfolgreich absolviert haben, um auf der FACH-Liste zu bleiben.  

Ausblick Aus- und Weiterbildung Stufe II

Für die optimale Planung und Begleitung von grösseren, komplexeren Projekten sind die Anforderungen gemäss Ausbildungs-Stufe I nicht ausreichend. Schadstoffsanierungen verursachen in der Regel hohe Gefährdungsrisiken und hohe Sanierungskosten. Deshalb ist insbesondere die Bearbeitung komplexer bzw. grosser Projekte durch zusätzlich ausgebildete und erfahrene Projektleiter von hoher Bedeutung. Eine ein- bis zweiwöchige Ausbildung, wie sie heute angeboten wird, und zwei Jahre Erfahrung reichen für solch komplexe Projekte nicht mehr aus. In den angebotenen Kurzausbildungen fehlt zudem die Zeit, in der ein Thema vertieft oder ein Praxisbezug hergestellt werden kann. Auch sind die Kurse im Normalfall auf die Diagnostik beschränkt und umfassen die Fachplanung und die Fachbauleitung nicht.

Daher soll, wiederum in Absprache mit den nationalen Behörden, der Bedarf, die Form, Inhalte und Trägerschaft einer entsprechenden Ausbildung Stufe II geklärt werden. Die entsprechenden Abklärungen sind zurzeit im Gang.

Abb. 1: Ausbildungskonzept

Abb. 1: Ausbildungskonzept DiagnostikerInnen

Fristverlängerung für bereits eingeschriebene Diagnostiker/-innen auf der FACH-Liste

Diagnostiker/-innen, die bereits auf der FACH-Liste aufgeführt sind, mussten gemäss bisheriger Regelung bis spätestens am 31. Dezember 2022 die Nationale Prüfung absolviert und bestanden haben, um auf der Liste bleiben zu dürfen. Das FACH hat nun beschlossen, diese Frist um ein Jahr zu verlängern. Neu gilt also: alle Diagnostiker/-innen auf der FACH-Liste müssen bis am 31. Dezember 2023 die Nationale Prüfung bestehen, um auf der Liste zu bleiben. 

6. FAQ – FREQUENTLY ASKED QUESTIONS

  • Wann soll ich mich für die Prüfung anmelden und wie kann ich mich darauf vorbereiten? Für die Vorbereitung auf die Prüfung werden von beiden Verbänden folgende Empfehlungen gemacht:
    • Vorgängiger Besuch einer 6- bis 8-tägigen Ausbildung als Bauschadstoff­diagnostiker/-in (nicht obligatorisch, aber dringend empfohlen)
    • falls Sie bereits einen 4-tägigen Kurs über Asbestdiagnostik besucht haben: ergänzender Besuch eines 2- bis 4-tägigen Auffrischungs- bzw. Ergänzungskurses zu aktuellen Regelungen und anderen Gebäudeschadstoffen wie PCB, PAK etc. (nicht obligatorisch, aber dringend empfohlen)
    • Mindestens 2 Jahre praktische Berufserfahrung im Bereich Diagnostik von Bauschadstoffen (nicht obligatorisch für Prüfungsteilnahme, aber dringend empfohlen. Zudem zwingende Voraussetzung für die Aufnahme auf die FACH-Liste)
    • Individuelles Lernen auf die Prüfung anhand des Dokuments Prinzipielle Inhalte der nationalen Prüfung (angepasste Version vom 17. März mit Neuerungen gelb markiert). In diesem Dokument sind die Lernziele und die prinzipiellen Inhalte der Prüfung zusammengefasst.
    • Mentoring durch gut aus- und weitergebildete und erfahrene Diagnostiker/innen in mehreren Projekten, insbesondere auch in Projekten mit anderen Schadstoffen als Asbest.
  • Welche Aufnahmekriterien gelten heute für die Aufnahme auf die FACH-Liste? Die aktuell gültigen Aufnahmekriterien für die FACH-Liste sind im Kapitel 5 aufgelistet.
  • Ist die erfolgreiche Absolvierung der Prüfung zwingend für die Aufnahme auf die FACH-Liste? Ja, die erfolgreiche Absolvierung der Nationalen Prüfung ist seit dem 01.01.2020 obligatorisch, um auf die FACH-Liste aufgenommen zu werden.
  • Müssen Diagnostiker/-innen, die bereits auf der FACH-Liste aufgeführt sind, die Prüfung ebenfalls bestehen? Ja, bereits eingetragene Diagnostiker/-innen müssen die Prüfung nach einer Übergangsfrist (vgl. nächste Frage) ebenfalls erfolgreich absolvieren, um auf der FACH-Liste bleiben zu dürfen.
  • Bis wann müssen bereits eingetragene Diagnostiker/-innen die Prüfung absolviert haben? Bereits eingetragene Diagnostiker/-innen haben neu bis am 31.12.2023 Zeit, die Prüfung erfolgreich zu absolvieren.
  • Muss die Prüfung nach einer gewissen Zeit wiederholt werden? Nein, die Gültigkeit der Prüfung kann mittels speziellen Auffrischungs- und Weiterbildungskursen erneuert werden. Die Prüfung muss aber nicht wiederholt werden.

7. TESTPRÜFUNG FÜR AUSBILDNER/-INNEN 

Am 23. November 2018 wurde in Biel die erste Testprüfung mit insgesamt 22 Teilnehmenden (14 französischsprachige und 8 deutschsprachige) durchgeführt. Die Testprüfung wurde ausschliesslich mit Ausbildner/-innen, mit Mitgliedern der Prüfungskommission und mit Behördenvertretern durchgeführt. Die von den Prüfungskandidat/-innen erhaltenen Feedbacks und die Rückmeldungen aus den Korrekturen sind für die Verbesserung und Erweiterung der Prüfungsdatenbank äusserst wertvoll.

8. DATEN DER NÄCHSTEN PRÜFUNGEN UND ANMELDUNG

Die Vereinigungen FAGES und VABS führen in Zusammenarbeit mit sanu future learning ag die nationale Prüfung an folgenden Daten durch:

Freitag, 23. Februar 2024

  • In Olten auf Deutsch
  • In Lausanne auf Französisch
  • In Mendrisio auf Italienisch

Die Anzahl Plätze pro Datum ist limitiert. Falls ein Datum bereits ausgebucht sein sollte, werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um ein Alternativdatum zu finden.

Hier können Sie sich für die Prüfung anmelden.