Aide intercantonale d'élimination des déchets amiantés

Richtlinie zur Entsorgung von Asbest der Kantone der Romandie

Die Kantone der französischen Schweiz (FR, GE, JU, NE, VD, VS) haben gemeinsam eine Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle herausgegeben. Die Richtlinie enthält auch Angaben zur Verpackung.
Einige wichtige Punkte:

Die Kantone der französischen Schweiz (FR, GE, JU, NE, VD, VS) haben gemeinsam eine Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle herausgegeben. Die Richtlinie enthält auch Angaben zur Verpackung.

Einige wichtige Punkte:

  • Fenster/Fensterkitt mit Asbest: Darf im Gegensatz zu den meisten deutschschweizer Kantonen nicht in der KVA entsorgt werden. Fenster müssen vor der Entsorgung von einer auf Asbestsanierungen spezialisierten Firma saniert werden.
  • Fliesenkleber: Auch grobe Stücke müssen in einer Deponie vom Typ E entsorgt werden (vormals Reaktordeponie).
  • Verpackung Faserzement: Faserzement muss in Plastik verpackt auf die Deponie und dort mit einem Stapler oder Kran abgeladen werden.